Eine Erfolgsmeldung
Ausgangsmitteilung, nachdem ich den jährlich neu zu beantragenden Sommergarten bei der Stadt beantragt habe, so wie er seit 1997 mit Veränderungen in 2016 existiert.
Sehr geehrter…,
wir haben eine Mitteilung „einer städtischen Behörde“ bekommen, dass sich zwischenzeitlich in den beiden Außenflächen der Außengastronomie Fahrradbügel befinden.
Demzufolge kann Ihnen diese Fläche für Außengastronomie nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.
Gerne geben wir Ihnen hiermit bis zum 06.07.2022 die Möglichkeit sich zu diesem Sachverhalt zu äußern.
Eine Sondernutzungserlaubnis für die restlichen Flächen werden weiterhin bewilligt.
Für Fragen sind wir gerne zu den unten genannten telefonischen Sprechzeiten zu erreichen.
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Hallo…,
zwar hatte… auf Nachfrage mir die Nichtvereinbarkeit meiner Tische mit den Radbügeln am Telefon erklärt, dennoch würde ich Ihnen gerne meinen Standpunkt noch einmal darlegen.
Seit mehreren Jahren haben Radbügel samt Räder und angrenzende Tische meines Sommergartens gut nebeneinander existiert. Dort standen sehr oft die Räder meiner Gäste, die sich dann genau an die Tische, welche sich daneben befanden, setzten.
Möglicherweise sind die Radbügel sogar auf mein Ansinnen aufgestellt worden. Vor Jahren hatte ich auf einer Seite der Stadt Ffm im Netz, wo man entsprechende Vorschläge machen konnte, diese aufgelistet.
Der Stadtpolizei ist das Nebeneinander in den letzen Jahren nie aufgefallen. Gerade in Corona-Zeiten bin ich darauf angewiesen, meinen Gästen außerhalb meines Gastraumes Platz zu bieten, und leider sind diese Zeiten noch nicht vorüber. Und leider scheint Corona und das daraus resultierende Miteinander für einen Angestellten des Ordnungsamtes kein Thema zu sein. Wie auch, ich erwähnte es und auf dem Foto des Angestellten des Ordnungsamtes ist es gut sichtbar, dass vor einem Bügel wohl aus Versehen stehen gelassene Verkehrsschild mit seinem Ständer schlicht und einfach im Weg steht, wenn ich es nicht zu Seite geschoben hätte.
Und schließlich ist es für mich kaum zu kommunizieren, wenn ich meinen im Rollstuhl sitzenden oder mit Kinderwägen verweilenden Gästen, verwehre, draußen Platz zu nehmen, mit dem Argument, dass für sie Teile meines Sommergartens nicht vorgesehen sind. Sie also nicht ihre Kinderwägen neben die Radbügel stellen dürfen, da sonst sie selbst an ihre E-Lastenrad nicht rankommen. Nur ist so ein Rad so breit und so groß, dass es den vom Hessischen Wirtschaftsministerium vorgesehenen Platz für einen einzelnen stehenden Radbügel, ganz zu schweigen von nebeneinander stehenden Bügeln von 1,60 Quadratmetern klar übersteigt (Broschüre, S. 25). Auf dem Foto der Stadtpolizei ist dies im Hintergrund oben rechts gut sichtbar.
Für wen setzt sich der Angestellte des Ordnungsamtes mit seinem Hinweis an Sie, mir die jahrelang neben den Radbügeln stehenden Tische zu verwehren, ein? In erster Linie hat dieser Hinweis ein rein formales Ansinnen, der sich nicht für ein Nebeneinander von Radfahrern, wie mich, den jungen Familien mit Kinderwagen und Rollifahrerinnen aus der Nachbarschaft und meinen zu Fuß kommenden Gästen, die sehr gerne draußen anstatt drinnen verweilen, interessiert. Die durch Corona bedingten mehrere Monaten dauernden Schließzeiten meiner Kneipe, die strengen Auflagen, um wieder öffnen zu können, die aktuellen Warnungen beispielsweise unseres Gesundheitsministers sind der Stadtpolizistin keine Rede wert.
Sie hätte dieses ihr so wichtige formale und alles überstrahlendes Ansinnen auf einen Hinweis beschränken können. Die Aufforderung, etwas Abstand zu lassen, vielleicht 80, 90 cm, hätte die Stadtpolizistin an Sie weiterleiten können oder mir als Wirt bzw. meiner Kollegin einfach bei Ihrer Begehung sagen können. Ihr Amt hat die Sonderreglung als Unterstützung für die Außengastronomie, die aktuell bis zum 31. Oktober gelten, herausgegeben.
Ist es so schwer, frage ich mich, diese Sonderregel zu meiner Unterstützung anzuwenden? Vielmehr als mich sehr über den städtischen Angestellten des Ordnungsamtes zu ärgern und Ihnen dies diplomatisch darzustellen, anstatt mich bedingt durch den Krieg, Corona und Klimaveränderung resultierenden wirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen, die mich durchaus betreffen, auseinander zu setzen, bleibt mir nicht. Wenn ich dies radebrechend versuchen würde, den Frauen aus einem Land im Krieg, die zurzeit in meiner Wirte-Wohnung verweilen, zu erklären, würde dies wohl ungläubiges Staunen hinterlassen, was in Deutschland möglich bzw. nicht möglich ist. Im Vergleich zu den Problemen der Frauen sind meine Probleme so klein, wie der von der Stadtpolizistin monierte Abstand zwischen Radbügel und meinen Tischen.
Ich würde Sie bitten, Ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken und stehe Ihnen dafür auch gerne persönlich im Amt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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Das angemailte Amt der Stadt antworte mit der Genehmigung des Sommergartens, nun doch mit den beiden Tischen neben den Radbügeln im Abstand von einem Meter.