Kategorie: Vowi

Alles, was mit der Vowi zu tun hat und manchmal gibt es auch keinen Zusammenhang

Fotoproblem

Ich habe ein Problem mit der Abbildung der Fotos.
Diese sind seit seit 2011 bei Flickr gespeichert und kommen von dort auf die Vowi-Blog-Seite.
Dazu gibt es Plugins von freien Anbietern. Mein Plugin, welches ich seit 2011 nutze, ist plötzlich verschwunden. Ich weiß nicht warum. Deshalb muß ich ein neues Plugin finden, was wiedererwartend nicht so einfach ist.

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Chapeau!

Joao schälte…rührte…puhlte und rief, als Fabrice das Erbeermark zur Bayerischen Creme im Stil eines Künstlers auf die Teller drapierte:
Fabrice – du malst ja!
Nebenbei sorgte Fabrice für den Rest, wie Planung und Durchführung. Die Verantwortung hat er ja sowieso.
Chapeau!
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Still, kontemplativ und fast fastend

Am Karfreitag hatte die Vowi offen und empfahl sich ganz dem Gesetz, indem sie folgende Ausnahme der Gestaltung für diesen „stillen Feiertag“ in einem öffentlichen Raum konsequent umsetzte:
„außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen.

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Dustin Dehez, Kalter Kaffee in Tiflis

Buchvorstellung und Diskussion in der Vowi:
Sonntag, 27.04.2014, 20.00 Uhr
Dustin Dehez, Kalter Kaffee in Tiflis

Vor zwanzig Jahren wütete Daniel Cohn-Bendit, der heutige Co-Vorsitzende der Grünen im Europaparlament, gegen den Pächter der „Volkswirtschaft“ bei einem Treffen der Frankfurter Grünen im Ökohaus. Er fände es verantwortungslos, wenn man sich weiterhin mit pazifistischen Aussagen herausrede und den hunderttausendfachen Mord von Teilen der Hutus an den Tutsis so geschehen ließe. Daniel Cohn-Bendit forderte, keine Scheu zu haben, im Notfall auch die Bundeswehr auszusenden, damit der Völkermord eine Ende hätte. Der Pächter dieser Kneipe hatte damals eine andere Meinung und wusste sich nur schwer dem nasalen Tonfall des Grünen-Promis zu erwehren. Heute, zwanzig Jahre später, vertritt Dani keine Minderheitenposition. Spätestens seit dem 11. September wird wieder weltweit interveniert. Der Erfolg ist schwer zu messen. Dagegen ist die Not der Menschen in Konfliktgebieten wie in Afghanistan, Irak, Syrien oder der Zentralafrikanischen Republik messbar groß.
Was tun?

Dustin Dehez, ein Politikberater mit Schwerpunkt Außen- und Sicherheitspolitik in Afrika und Asien, erzählt von seiner Arbeit und versucht eine uns oft fremde Welt zu deuten. Dabei hält er seine eigene Meinung nicht zurück und erzählt auch von seinen persönlichen Verstrickungen fernab der großen Politik.
Diskussionen zu aktuellen bzw. vergangenen Ereignissen sind erwünscht.

My favorite pub in Frankfurt – run by very nice people.

Foursquare ist ein Netzwerk, wo man Restaurants usw. bewertet. Ähnlich wie bei Facebook ist es möglich sich mit Hilfe der Bewertungen seiner Freunde Empfehlungen schicken lassen. Microsoft steigt jetzt für 15 Millionen bei Foursquare ein und zahlt für eine, wie auch immer geartete Nutzung der Daten obendrauf noch Geld.
Ein Gast bewertet bzw. bennnt auf einer Lieblingsliste die Vowi. (An unserem Beispiel tat dies der Kleine Christian von Berlin aus.) Ein anderer stellt ein Fotos ein. Möglicherweise korrigiere ich als Pächter (geht wirklich) ein paar Fakten und stelle selber Fotos ein und schon wird fleißig geklickt und bewertet. Trotz der eher belanglosen Fotos und den austauschbaren Texten, wie „Super Essen!“, „Lecke Biere!“ oder „Tolle Fußballkneipe!“ mulipliziert sich sehr schnell der virtuelle Zugriff auf die Vowi über Foursquare. Diese liefern die Anzahl der Klicks, mögliche Querverweise über das Alter der Bewerter, der Dauer ihres Aufenthalts usw. an Microsoft und die verdienen vielleicht mittels eines eigenen Restaurant-Apps viel Geld.
Das ist alles möglich, aber das Eigentliche, die Atmosphäre, die Gespräche, die seltsamsten Situationen von der eine Kneipe lebt, bleiben außen vor und sind virtuell kaum abrufbar, wie beispielsweise ein Überblick der letzten Diskussionen in der Vowi zeigt:
Dienstleistungen für besondere Aufgaben,
Evolutionsbiologie und Homosexualität,
NSA-Skandal und das Vertrauen in den Rechtsstaat,
E-Zigarette versus herkömmlicher Zigarette,
aktueller Zustand im Frankfurter Taxigewerbe,
Zubereitung eines Schnitzels,
respektvoller Umgang miteinander

Antwort des Bundeskartellamtes

Sehr geehrter Herr Maaß,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Beschlussabteilung hatte das zum 1. September 2013 geänderte neue Preissystem auf eine Vielzahl von Beschwerden hin bereits im Vorfeld der Einführung einer Vorprüfung unterzogen. Gegenstand der Vorprüfung war die Frage, ob das Preissystem Gegenstand einer vertieften Prüfung im Rahmen eines förmlichen Ermittlungsverfahrens sein sollte. Die Beschlussabteilung hat sich entschieden, ein solches Verfahren nicht einzuleiten. Maßgeblich waren in erster Linie die geringen Erfolgsaussichten.

Auch ein Monopolist (so Sky denn einer ist) darf seine Preise grundsätzlich frei bestimmen.

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist dann gegeben, wenn ein Monopolist verschiedene Kundengruppen ohne sachlichen Grund ungleich behandelt. Eine solche ungerechtfertigte Ungleichbehandlung drängte sich bei Sky jedoch nicht auf. Die relative Verteuerung von Verträgen mit Gaststätten in dichter besiedelten, kaufkräftigen und „sportaffinen“ Gebieten verbunden mit eine relativen Verbilligung von Verträgen mit Gasstätten in dünn besiedelten, wenig kaufkräftigen und wenig „sportaffinen“ Gebieten erscheint sachlich gerechtfertigt. Im Zuge der Preisänderung kam es in weniger dicht besiedelten Gebieten tatsächlich auch zu Preissenkungen.

Allerdings hat Sky bei der Einführung des neuen Preissystems sein Preisniveau im Durchschnitt auch nicht unerheblich angehoben. Hierin kann unter Umständen ein so genannter Ausbeutungsmissbrauch liegen. Voraussetzung dafür wäre, dass der Monopolist Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden. Dabei sind insbesondere die Verhaltensweisen von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten mit wirksamem Wettbewerb zu berücksichtigen. Doch auch nach diesem Maßstab sah die Beschlussabteilung keine hinreichenden Erfolgsaussichten. Nicht zuletzt haben sich auf Seiten von Sky die Kosten für den Einkauf von Fußballrechten erheblich erhöht. Sky konnte zudem zeigen, dass ein Abonnement für die meisten Gaststätten unter dem Strich ein lohnenden Geschäft bleiben würde, sprich, dass der durch die zusätzlichen Gäste generierte Mehrumsatz die Kosten für das Abonnement übersteigt. Im Ergebnis ergaben sich nicht genügend Anhaltspunkte, um die absolute Preisgestaltung von Sky unter dem Gesichtspunkt des Ausbeutungsmissbrauchs aufgreifen zu müssen.

Ob Sky die Preiserhöhung in Ihrem speziellen Fall mit einer Qualitätssteigerung begründen kann, die bei Ihnen gar nicht ankommt, weil sie der dazwischengeschaltete Kabelbetreiber nicht unterstützt, ist eine spezielle Einzelfrage mit der sich die Beschlussabteilung nicht befasst hat und die es für sich genommen nicht rechtfertigt, hier noch einmal tätig zu werden. Es dürfte sich hierbei auch weniger um ein kartellrechtliches Problem handeln.

Aus kartellrechtlicher Sicht ist es schließlich nicht unzulässig, wenn Sky sein Programm neben den Abo-Preisen unter anderem auch mit Werbeeinblendungen finanziert.

Mit freundlichen Grüßen


…Beschlussabteilung
Bundeskartellamt

Kaiser-Friedrich-Str. 16
D-53113 Bonn

Mail an das Bundeskartellamt

Sehr geehrte Mitarbeiter des Bundeskartellamtes,

seit 17 Jahren bin ich Pächter einer Kneipe in Frankfurt und übertrage seitdem nationalen und interationalen Fußball.
Mit einer Unterbrechung war der Anbieter hierfür im gewerblichen Bereich Sky (früher Premiere).
Seit Februar 2012 ist der Preis für mein Abo, sämtliche Spiele der Bundesliga, des DFB-Pokals, der Championsleague und Teile der Euroleague zu übertragen, um über 100% erhöht worden:
bis 02/12 € 197,94
ab 03/12 € 272,51
ab 04/13 € 320,11
ab 09/13 € 433,16
(alle Preise incl. Mehrwertsteuer)

Die Begründung hierfür bestand aus nicht weiter ausgeführten sozialen und wirtschaftlichen Analysen (Einkommen, Kaufkraft, Bevölkerungsstruktur) der Region, die sich auf meine Kneipe beziehen. Daneben wurde mir ein zweiter Decoder angeboten, so dass ich jetzt zwei unterschiedliche Spiele auf zwei Bildschirmen gleichzeitig zeigen kann. Schließlich bewarb man die Preiserhöhung damit, dass nun alle Spiele im HD-Format angesehen werden können. Leider stimmt dieser Punkt nicht, denn dies ist abhängig vom Kabelnetztbetreiber in der entsprechenden Region. Sky wies erst auf Nachfrage darauf hin.

Meine Fragen lauten:
Darf Sky als Monopolist die Preise für mein gewerbliches Abo zu jeder Zeit in jeder Höhe erhöhen?
Darf Sky die Preiserhöhung mit einer Qualitätssteigerung begründen, auch, wenn sie dabei von einer anderen Firma abhängig sind, auf deren Angebot sie keinen Einfluss nehmen kann?
Darf Sky mit Werbung sein Programm finanzieren?

Ich hoffe, dass Sie der richtige Ansprechpartner sind.

Vielen Dank!
Karsten Maaß

Mit dem Rad zur Vowi

Unser Radexperte Paul schimpfte zu Recht, dass es schwierig ist vor der Vowi sein Rad anzuschließen. Zum einen gibt es dafür kaum Möglichkeiten und zum anderen sind viele Gäste mit dem Rad in der Vowi zu Gast.
Paul schlug deshalb vor, und forderte möglichst viele Nachahmer auf es ebenso zu tun, bei der Meldplattform Radverkehr ansatt eines Autoparklpatzes auf der Höhe der Hausnummer 13 in der Jordanstraße einen Radparkplatz einzufordern.
Ich habe dies getan. Mal sehen, wie die Antwort lautet. Vielleicht seht ihr dies auch so.

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Wurmfortsatz

Ein Sinnbild der Gespräche der letzten Nacht zeigt das Foto mit dem Titel:
Stillleben in Reparatur oder Selbstbildnis ohne Kopf

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Eine gewisse Ratlosigkeit -hier Wurmfortsatz genannt- blieb zurück.
Denn, wie auf dem Foto,
fehlte wohl ein Teil zur Vollständigkeit,
fehlte wohl die Empathie zur gedanklichen Bewegung.

Belassen wir es bei Lukrez, der vor über zweitausend Jahren festhielt:
„…Sollten wir nicht den Sinnen als wichtigste Grundlage trauen,
fehlt uns die Möglichkeit, über die noch verborgenen Kräfte
mittels des klaren Verstandes zu richtiger Kenntnis zu kommen…“