Zweite Antwort vom Bundeskartelamt auf Mail vom 27.07.14

Sehr geehrter Herr Maaß,
habe Sie vielen Dank für Ihre weitere Eingabe.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mich zu Ihrem Einzelfall nicht weiter äußern kann.
Aus den bereits dargelegten Gründen wird die Beschlussabteilung nach der derzeitiger Erkenntnislage von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens absehen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Hoeltzenbein.