Aktuell wollte ich die Landesregierung online auf deren Kontaktformular nach den Terminen einer Öffnung der Außenwirtschaft der Gastro befragen. Da gibt es aktuell drei Termine: zwei mit Datum und einen der alles offen lässt. Leider funktioniert deren Kontakformular online nicht, was blöd ist, aber ein wenig ins Bild passt. Deshalb steht er jetzt hier:
Hallo,
meine Name ist Karsten Maaß. Ich bin Pächter einer Kneipe mit Außenbewirtschaftung in Frankfurt.
Kann ich laut dem aktuellen Plan des Bundes und der Länder im 4. Öffnungsschritt, abhängig von der Inzidenz (50-100) in Hessen ab dem 22.03.21 meine Außenbewirtschaftung öffnen, wenn meine Gäste reserviert haben und Besitzer eines tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest sind, der bestätigt, dass sie nicht an Covid 19 erkrankt sind (FAZ, 05.03.21, S. 3)?
Leider geht diese Info zwar klar vom Bund und den Länder, aber nicht eindeutig vom Land, in dem Sie und ich leben, aus. Vielmehr konnte ich in der Tagespresse lesen, dass es in Hessen für die Öffnung zumindest der Außengastronomie keinen Termin genannt wird. Dies sei „…von den jeweiligen regionalen Umständen und einem gesicherten ‚Testregime‘ abhängig…“ gibt die Tagespresse die Hessische Landesregierung wieder (FAZ, 04.03.21, S. 33).
Meinen Sie damit, dass die vom Bund und von den Ländern (einschließlich dem Land Hessen) am 03.03.21 beschlossenen ersten 5 Öffnungsschritte doch nicht vom Land Hessen (im 4. Öffnungsschritt, der die Außenwirtschaft der Gastronomie betrifft), mitgetragen wird? Oder kann ich mich an die Aussage von unserem Ministerpräsidenten bei einem Auftritt in Fulda am 23.02.21 halten, der als Öffnung der Außenwirtschaft den 01.04.21 antrug.
https://www.hessenschau.de/politik/bouffier-kuendigt-lockerungen-fuer-handel-und-gastronomie-an,bouffier-corona-lockerungen-100.html
Gibt es einen Termin zur Öffnung der Außenwirtschaft der Gastronomie des Landes Hessen? Ist der 01.04.21 dieser Tag?
Oder gibt es den 22.03.21 als Termin innerhalb des 4. Öffnungsschritt im aktuellen Plan des Bundes und der Länder unter Einhaltung aller genannten Bedingungen?
Oder ist dies alles Makulatur, weil man eine Öffnung „…von den jeweiligen regionalen Umständen und einem gesicherten ‚Testregime‘ abhängig…“ machen will?
Es ist mir einfach nicht möglich, Ihre Aussagen einem Termin zuzuordnen. Vielmehr vertreten sie ihn einmal mit dem Bund, gleichzeitig verschiebt unser Ministerpräsident ihn und schließlich verneinen sie ihn ganz. Sie müssen sich schon entscheiden. Oder wollen sie sich lieber nicht entscheiden? Ich mache ihnen daraus keinen Vorwurf. Nur erklären Sie mir, sinnbildlich gesprochen, dass ich Geschenke bekommen werde an meinem Geburtstag. Allerdings weiß ich nur, dass ich irgendwann Geburtstag habe. Sie geben vor, es zu wissen, ein Geschenk in der Hand, den Tag immer wieder verschiebend.
Ich würde Ihnen im Umkehrschluss folgendes vorschlagen:
Um weitere Ansteckungen im Freien bei frühlingshaften Temperaturen zu verhindern, wäre eine Öffnung zumindest der Außenwirtschaft der Gastronomie unter den vom Bund und den Ländern vereinbarten Hygienebedingungen (Test und Reservierung) sinnvoll. Wenn es darüberhinaus noch eine von den Gesundheitsämtern akzeptierte Tracing-App, wie Luca, im Einsatz wäre, könnten Ansteckungen verhindert bzw. lokalisiert und damit eingedämmt werden.
Neben dem Effekt, dass ich wieder Geld verdienen kann und nicht Staatshilfen beantragen muss, die wiederum mittels Steuern bzw. aufgenommen Staatsschulden finanziert werden, meine Fixkosten begleiche, wären die Gäste einem sicheren monatelangen, nicht mehr erlebten Alltag näher, als einem Impftermin, der ja absehbar ist, aber genauso wenig terminiert ist wie die Öffnung der Außengastronomie .
Auch wenn meine Fragen etwas flapsig formuliert sind, fasse ich mich in Geduld mit dem größten Respekt vor Ihren schwierigen Entscheidungen.
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort! Ihr Wirt aus Frankfurt, der nicht mit Ihnen tauschen würde.
Karsten Maaß
Kneipe „Volkswirtschaft“