Damals waren die Aschenbecher immer voll bis Fopper kam

Liebe Vowi-Raucher,
ab Oktober 2007 darf man in Hessischen Gaststätten nicht mehr
R a u c h e n.
Ausnahmen sind nur möglich, wenn es einen abgetrennten Raum durch den kein Rauch ziehen kann, geben würde. Wir müßten dann in der Vowi eine Steinwand (Holzwand ist nicht erlaubt) mit Tür einbauen, wobei der Hauptraum (Tresen) größer sein muß, als der Raucherraum. Eine Lüftung wiederum ist nicht von Nöten.
Das Ordnungsamt ist dafür zuständig, dass das Gesetz eingehalten wird. Zuerst aber ist der Wirt dafür verantwortlich. Ihm drohen € 2500,- und dem Gast € 200,- Bußgeld.

In der Vowi sind solche Lösungen nicht machbar.
Wir rauchen ab Oktober vor der Tür.
Wir kaufen einen großen Aschenbecher, einen Heizstrahler und am besten noch ein kleines Zelt, was aber nicht länger als drei Monate stehen darf, denn sonst darf dort auch nicht geraucht werden.
Diese Infos habe ich von der sehr netten Frau Dillenberger vom Hessischen Sozialministerium erhalten.
Tel.: 0611/8173411