Aller vier Jahre muß die Vowi der Rentenkasse viele Papiere
(Lohn- und Gehaltskonten,
Beitragsberechnungen und Nachweise,
Meldung zur Sozialversicherung nach Datenerfassungs- und Übermittlungsordnung,
Bericht der letzten Betriebsprüfung,
Gewinn- und Verlustrechnung,
Stundenaufzeichnungen der Angestellten,
beiligende Erklärungen ausfüllen usw.))
abgeben. Diese überprüft dann, ob die Vowi die Sozialabgaben ihrer Angestellten ordentlich berechnet und richtig abgeführt hat.
Dies klingt einfach – ist es aber nicht. Lohnbuchhaltung ist weit schwieriger und komplizierter als die ordinäre Buchhaltung.
Mein neuer Lieblingprüfungspunkt dabei ist der
Nachweis der ELTERNEIGENSCHAFT der Arbeitnehmer, um einen Beitrag für Kinderlose in der Pflegeversicherung der seit dem 01.01.2005 besteht, zu überprüfen.
So richtig wußte ich nicht, was ELTERENGENSCHAFT bedeutet, deshalb rief ich bei der Rentenkasse an. Jetzt weiß ich es. Wißt Ihr es?