In der Pfeife rauchen

Ab 01.10.07 darf in Hessen nicht mehr in Gaststätten geraucht werden.
Ein zweiter abgetrennter kleinerer Raucherraum (kein Tresenbereich), ist nicht realisierbar bzw. zu teuer (Glas).
Alle Alternativen, wie Karenzzeit, via Baugenehmigungsantrag oder Gründung eines Clubs bzw. Vereines (Raucherwirtschaft e.V.) das Rauchverbot eine zeitlang zu umgehen sind nicht machbar,
weil der Gesetzgeber keine Karenzzeit gewährt,
weil man bei Antragstellung einer Baugenehmigung ebenfalls nicht mehr rauchen darf und
weil im Gesetz explizit neben Gaststätten auch Clubs genannt werden, wo das Rauchverbot gilt.

Vor der Tür darf geraucht werden.
Aschenbecher usw. werden bereit stehen.

Unter der Nummer
0180/1030300
kann man im Gesundheitsministerium anrufen, nerven und dabei eine rauchen.
Nichtraucherschutz aus Wiesbadener Sicht