Jul 302008
Heute gab es die hochrichterliche Entscheidung zum Rauchverbot.
Ich hätte gerne, daß alles so bleibt und irgendwie bleibt es auch so, weil wir zwar kleiner als 75 qm sind, aber zubreitete Speisen anbieten. Der Grauschleier soll erst bis irgendwann 2009 per Gesetz geregelt werden.
Bundesverfassunggericht über das Rauchverbot
Theoretisch (ich habe mich nur im DLF und per Spiegel online informiert) bedeutet “getränkegeprägte Gastro” hier: inhabergeführt, unter 75 qm und keine Zubereitung von Speisen. Letzteres würde nicht auf die Vowi zutreffen und außerdem weiß ich nicht, ob damit die Hessische Gesetzgebung hierfür hinfällig ist.
die hochrichterliche entscheidung besagt doch aber, dass ab sofort und bis zur neuregelung in der “getränkegeprägten gastronomie” wieder geraucht werden darf…..das passt doch sozusagen wie die faust aufs auge :)